International
US-Steueranwalt für Amerikaner in China und chinesische Staatsangehörige mit US-Bezug
Die US-chinesische Steuergemeinschaft umfasst US-Expats, die auf dem chinesischen Festland arbeiten, chinesische Staatsangehörige mit Green Cards oder US-Geschäftsinteressen sowie US-Personen, die große Schenkungen oder Erbschaften von chinesischen Familienangehörigen erhalten haben. Jede Situation begründet besondere US-Meldepflichten.
Wir betreuen Mandanten im ganzen Land und im Ausland von unserer Kanzlei in Beverly Hills aus. Die meisten Angelegenheiten werden per Telefon und Video abgewickelt.
Zentrale US-Steuerthemen für China
Ausländische Schenkungen chinesischer Eltern
Eine US-Person muss Schenkungen oder Erbschaften von insgesamt mehr als $100,000 innerhalb eines Steuerjahres von einer nichtansässigen ausländischen natürlichen Person oder einem ausländischen Nachlass grundsätzlich auf Form 3520 melden. Zuwendungen verbundener Schenker sind gegebenenfalls zusammenzurechnen. Angebliche Schenkungen ausländischer Kapital- oder Personengesellschaften unterliegen einer gesonderten, jährlich angepassten Schwelle; maßgeblich ist der IRS-Betrag für das Empfangsjahr. Schenkungen und Erbschaften sind grundsätzlich kein Einkommen, doch Ausnahmen und zusätzliche Meldepflichten können gelten, insbesondere für bestimmte steuerlich erfasste Expatriierte und ausländische Trusts.
Chinesische Bankkonten
US-Personen mit Konten bei chinesischen Banken müssen FBARs einreichen, wenn der Gesamtwert $10.000 übersteigt. Die Durchsetzungsmaßnahmen gegen US-Personen mit nicht offengelegten chinesischen Konten haben zugenommen.
Geerbte chinesische Vermögenswerte
US-Personen, die chinesische Immobilien, Bankkonten oder Unternehmensanteile erben, haben sowohl Meldepflichten gemäß Form 3520 (bei über $100.000) als auch potenzielle Kapitalgewinn-Meldepflichten, wenn die geerbten Vermögenswerte später verkauft werden.
Green-Card-Inhaber mit Einkünften aus China
Chinesische Staatsangehörige, die US-Daueraufenthaltsberechtigte (Green-Card-Inhaber) sind, müssen ihr weltweites Einkommen – einschließlich chinesischer Gehälter, Mieteinnahmen, Unternehmenserträge und Kapitalerträge – in US-Steuererklärungen angeben.
Häufige Fragen
Muss ich in den USA eine Schenkung meiner Eltern aus China melden?
Eine US-Person muss Schenkungen oder Erbschaften von insgesamt mehr als $100,000 innerhalb eines Steuerjahres von einer nichtansässigen ausländischen natürlichen Person oder einem ausländischen Nachlass grundsätzlich auf Form 3520 melden. Zuwendungen verbundener Schenker sind gegebenenfalls zusammenzurechnen. Angebliche Schenkungen ausländischer Kapital- oder Personengesellschaften unterliegen einer gesonderten, jährlich angepassten Schwelle; maßgeblich ist der IRS-Betrag für das Empfangsjahr. Schenkungen und Erbschaften sind grundsätzlich kein Einkommen, doch Ausnahmen und zusätzliche Meldepflichten können gelten, insbesondere für bestimmte steuerlich erfasste Expatriierte und ausländische Trusts.
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