Segal, Cohen & Landis, P.C.
Anwalt für Form 3520
Form 3520 Compliance, Späteinreichung und Strafenverteidigung
Wir betreuen Mandanten im ganzen Land und im Ausland von unserer Kanzlei in Beverly Hills aus. Die meisten Angelegenheiten werden per Telefon und Video abgewickelt.

Eine US-Person muss Schenkungen oder Erbschaften von insgesamt mehr als $100,000 innerhalb eines Steuerjahres von einer nichtansässigen ausländischen natürlichen Person oder einem ausländischen Nachlass grundsätzlich auf Form 3520 melden. Zuwendungen verbundener Schenker sind gegebenenfalls zusammenzurechnen. Angebliche Schenkungen ausländischer Kapital- oder Personengesellschaften unterliegen einer gesonderten, jährlich angepassten Schwelle; maßgeblich ist der IRS-Betrag für das Empfangsjahr. Schenkungen und Erbschaften sind grundsätzlich kein Einkommen, doch Ausnahmen und zusätzliche Meldepflichten können gelten, insbesondere für bestimmte steuerlich erfasste Expatriierte und ausländische Trusts.
Bei nicht gemeldeten ausländischen Schenkungen sieht IRC §6039F grundsätzlich 5% pro Monat bis höchstens 25% der Schenkung vor. Für ausländische Trusts gelten andere Regeln nach IRC §6677: Die anfängliche Sanktion beträgt grundsätzlich den höheren Betrag aus $10,000 oder 35% einer nicht gemeldeten Übertragung oder Ausschüttung; bei bestimmten eigentumsbezogenen Meldeverstößen sind 5% der betroffenen Trust-Vermögenswerte maßgeblich. Zusätzliche Sanktionen und gesetzliche Grenzen können gelten. Die Höchststrafe ist nicht in jedem Fall unvermeidlich.
Was wir tun
Form 3520-Vorbereitung und Einreichung
Wir bereiten Form 3520 für ausländische Schenkungen, Vermächtnisse und Ausschüttungen aus ausländischen Trusts vor. Die ordnungsgemäße Charakterisierung der Transaktion beeinflusst erheblich die Meldepflichten und potenzielle Steuerverbindlichkeit.
Säumige Form 3520-Einreichung
Wir prüfen Meldepflicht, Transaktionsart, Bescheid, Fristen und Unterlagen, bevor wir eine Antwort empfehlen. Eine Entlastung wegen eines angemessenen Entschuldigungsgrundes kann möglich sein; Unkenntnis oder Vertrauen auf einen Steuererklärungsersteller genügt jedoch nicht automatisch. Wir bewerten Beweise und verfügbare Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren. Eine Reduzierung oder ein bestimmtes Ergebnis wird nicht garantiert.
Form 3520-Strafennachlass
Wir prüfen Meldepflicht, Transaktionsart, Bescheid, Fristen und Unterlagen, bevor wir eine Antwort empfehlen. Eine Entlastung wegen eines angemessenen Entschuldigungsgrundes kann möglich sein; Unkenntnis oder Vertrauen auf einen Steuererklärungsersteller genügt jedoch nicht automatisch. Wir bewerten Beweise und verfügbare Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren. Eine Reduzierung oder ein bestimmtes Ergebnis wird nicht garantiert.
Ausländischer Trust-Compliance (Form 3520-A)
Der US-Eigentümer muss grundsätzlich sicherstellen, dass der ausländische Trust Form 3520-A und erforderliche Angaben einreicht. Bei fehlender Einreichung kann eine Ersatzerklärung notwendig sein. Wir prüfen anwendbare Ausnahmen und Fristen.
Der Lösungsprozess
- 01
Transaktionsanalyse
Wir analysieren die Art der ausländischen Transaktion — Schenkung, Erbschaft, Trust-Ausschüttung — und bestimmen alle anwendbaren Meldepflichten.
- 02
Erklärungsvorbereitung
Wir bereiten Form 3520 mit genauer Charakterisierung und allen erforderlichen Offenlegungen vor.
- 03
Strafennachlass (falls säumig)
Wir prüfen Meldepflicht, Transaktionsart, Bescheid, Fristen und Unterlagen, bevor wir eine Antwort empfehlen. Eine Entlastung wegen eines angemessenen Entschuldigungsgrundes kann möglich sein; Unkenntnis oder Vertrauen auf einen Steuererklärungsersteller genügt jedoch nicht automatisch. Wir bewerten Beweise und verfügbare Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren. Eine Reduzierung oder ein bestimmtes Ergebnis wird nicht garantiert.
- 04
Laufende Compliance
Wir beraten zu jährlichen Meldepflichten für wiederkehrende ausländische Trust-Ausschüttungen und Schenkungen.
Häufige Fragen
Ist eine ausländische Erbschaft in den USA steuerpflichtig?
Eine US-Person muss Schenkungen oder Erbschaften von insgesamt mehr als $100,000 innerhalb eines Steuerjahres von einer nichtansässigen ausländischen natürlichen Person oder einem ausländischen Nachlass grundsätzlich auf Form 3520 melden. Zuwendungen verbundener Schenker sind gegebenenfalls zusammenzurechnen. Angebliche Schenkungen ausländischer Kapital- oder Personengesellschaften unterliegen einer gesonderten, jährlich angepassten Schwelle; maßgeblich ist der IRS-Betrag für das Empfangsjahr. Schenkungen und Erbschaften sind grundsätzlich kein Einkommen, doch Ausnahmen und zusätzliche Meldepflichten können gelten, insbesondere für bestimmte steuerlich erfasste Expatriierte und ausländische Trusts.
Was ist die Strafe für eine verspätete Form 3520?
Bei nicht gemeldeten ausländischen Schenkungen sieht IRC §6039F grundsätzlich 5% pro Monat bis höchstens 25% der Schenkung vor. Für ausländische Trusts gelten andere Regeln nach IRC §6677: Die anfängliche Sanktion beträgt grundsätzlich den höheren Betrag aus $10,000 oder 35% einer nicht gemeldeten Übertragung oder Ausschüttung; bei bestimmten eigentumsbezogenen Meldeverstößen sind 5% der betroffenen Trust-Vermögenswerte maßgeblich. Zusätzliche Sanktionen und gesetzliche Grenzen können gelten. Die Höchststrafe ist nicht in jedem Fall unvermeidlich.
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