Segal, Cohen & Landis

Segal, Cohen & Landis, P.C.

Fachanwalt für Steuerrecht bei Nichtansässigen Ausländern (Non-Resident Alien Tax Attorney)

Einreichung von Form 1040-NR, Abkommenspositionen und Rückerstattung der FIRPTA-Quellensteuer

Wir betreuen Mandanten im ganzen Land und im Ausland von unserer Kanzlei in Beverly Hills aus. Die meisten Angelegenheiten werden per Telefon und Video abgewickelt.

A passport beside U.S. tax documents on a clean desk — non-resident alien filing

Wenn Sie kein US-Bürger oder Inhaber einer Green Card sind, aber Einkünfte aus US-Quellen erzielen – Löhne, Mieteinnahmen, Geschäftseinkommen, Kapitalerträge oder den Verkauf von US-Immobilien – kann für Sie eine US-Erklärungspflicht auf Form 1040-NR bestehen. Die Besteuerung nichtansässiger Personen (Non-Resident Taxation) folgt Regeln, die sich grundlegend von denen für US-ansässige Steuerpflichtige unterscheiden. Einkünfte werden unterteilt in effectively connected income (ECI, tatsächlich verbundenes Einkommen), das zu gestaffelten Sätzen mit zulässigen Abzügen besteuert wird, und fixed or determinable annual or periodical income (FDAP, festes oder bestimmbares jährliches oder periodisches Einkommen), das mit einem Pauschalsatz von 30 % auf den Bruttobetrag besteuert wird, sofern kein Steuerabkommen einen niedrigeren Satz vorsieht. Die Ansässigkeit selbst richtet sich nach dem Substantial Presence Test, einer Tageszählformel, die viele ausländische Staatsangehörige überrascht. Und ausländische Verkäufer von US-Immobilien unterliegen einer FIRPTA-Quellensteuer von 15 % des Bruttoverkaufspreises – häufig weit mehr, als tatsächlich an Steuern geschuldet wird.

Bei Segal, Cohen & Landis vertreten unsere Anwälte seit mehr als 33 Jahren ausländische Staatsangehörige, ausländische Investoren und Steuerpflichtige mit doppeltem Status (Dual-Status Taxpayers). Wir erstellen Form 1040-NR-Erklärungen, machen Abkommensvergünstigungen ordnungsgemäß geltend, erwirken die Rückerstattung überhöhter FIRPTA-Quellensteuer und lösen Streitigkeiten mit dem IRS – jeder Fall wird persönlich von einem Partneranwalt betreut.

Was wir tun

Erstellung von Form 1040-NR

Wir erstellen US-Steuererklärungen für nichtansässige Ausländer (Non-Residents) mit US-Löhnen, Mietimmobilien, Geschäftseinkommen, Beteiligungen an Personengesellschaften, Stipendien und Kapitalerträgen. Dazu gehören die relevanten Wahlrechte – etwa die Behandlung von Mieteinkünften aus Immobilien als effectively connected income gemäß Section 871(d), damit Ausgaben abzugsfähig werden – sowie die vom IRS erwarteten Formulare und Offenlegungen. Erklärungen, in denen der Quellensteuerabzug unterliegende Löhne angegeben werden, sind bis zum 15. April fällig; Nichtansässige ohne solche Löhne haben in der Regel bis zum 15. Juni Zeit.

Ansässigkeitsstatus und der Substantial Presence Test

Die US-Steueransässigkeit ist eine Zählübung: Sie gelten als ansässig, wenn Sie im laufenden Jahr mindestens 31 Tage und nach einer gewichteten Dreijahresformel mindestens 183 Tage in den USA verbringen – alle Tage des laufenden Jahres, ein Drittel der Tage des Vorjahres und ein Sechstel der Tage des vorletzten Jahres. Wir analysieren Ihre Tageszählung, wenden die Ausnahmen für Studenten, Lehrkräfte und andere befreite Personen an, machen gegebenenfalls die Closer-Connection-Ausnahme auf Form 8840 geltend, wenden die Tie-Breaker-Regeln von Steuerabkommen an, wenn zwei Länder Sie als ansässig beanspruchen, und strukturieren Steuererklärungen mit doppeltem Status in Ankunfts- und Abreisejahren korrekt.

Steuerabkommenspositionen

Die Vereinigten Staaten haben mit mehr als 60 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (Steuerabkommen), die die US-Steuer auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Renten und Einkünfte aus persönlichen Dienstleistungen verringern oder ausschließen können. Abkommensvergünstigungen sind nicht automatisch – sie müssen korrekt geltend gemacht werden, häufig mit einer Offenlegung der abkommensbasierten Steuerposition auf Form 8833, und durch die richtige Quellensteuerdokumentation (Form W-8BEN) gegenüber US-Zahlstellen belegt werden. Wir ermitteln jede für Sie verfügbare Abkommensvergünstigung und dokumentieren die Position so, dass sie einer Prüfung durch den IRS standhält.

FIRPTA-Quellensteuer bei US-Immobilien

Verkauft eine ausländische Person US-Grundbesitz, muss der Käufer im Allgemeinen 15 % des Bruttoverkaufspreises gemäß FIRPTA einbehalten – unabhängig vom tatsächlichen Gewinn des Verkäufers. Wir beantragen beim IRS Quellensteuerbescheinigungen (Withholding Certificates) auf Form 8288-B, um die Quellensteuer vor dem Vertragsabschluss zu reduzieren oder zu vermeiden, und reichen nach dem Verkauf Form 1040-NR ein, um überschüssige Quellensteuer zurückzufordern, wenn die tatsächliche Steuer geringer ist als der einbehaltene Betrag. Für viele ausländische Verkäufer fällt diese Rückerstattung beträchtlich aus.

Der Lösungsprozess

  1. 01

    Kostenlose Erstberatung

    Wir prüfen Ihren Visa- und Einwanderungsstatus, Ihre US-Aufenthaltstage, Ihre Einkommensquellen und etwaige frühere US-Steuererklärungen, um Ihre tatsächlichen Pflichten – und Ihre Möglichkeiten – zu ermitteln.

  2. 02

    Feststellung der Ansässigkeit

    Wir wenden den Substantial Presence Test, die Closer-Connection-Ausnahme und die Tie-Breaker-Regeln von Steuerabkommen an, um festzustellen, ob Sie für jedes betroffene Jahr als Nichtansässiger, Ansässiger oder Steuerpflichtiger mit doppeltem Status gelten.

  3. 03

    Einkommens- und Abkommensanalyse

    Wir ordnen jeden Einkommensposten als ECI oder FDAP ein, prüfen verfügbare Wahlrechte und ermitteln Abkommensbestimmungen, die Ihre US-Steuer verringern – mit der zur Untermauerung jeder Position erforderlichen Dokumentation.

  4. 04

    Erstellung und Einreichung der Steuererklärung

    Wir erstellen und reichen Form 1040-NR mit allen erforderlichen Anlagen ein – Abkommensoffenlegungen auf Form 8833, Form 8840 sowie, sofern Sie noch keine Steueridentifikationsnummer besitzen, einen ITIN-Antrag auf Form W-7.

  5. 05

    Rückerstattung der Quellensteuer und Beilegung mit dem IRS

    Wir betreiben FIRPTA-Rückerstattungen und Quellensteuerbescheinigungen, beantworten IRS-Mitteilungen und vertreten Sie bei jeder folgenden Prüfung oder Streitigkeit.

Häufige Fragen

Wer muss Form 1040-NR einreichen?

Ein nichtansässiger Ausländer, der während des Jahres einer US-Geschäftstätigkeit (US Trade or Business) nachgegangen ist, oder der über Einkünfte aus US-Quellen verfügt, bei denen die Steuer nicht vollständig durch Quellensteuerabzug an der Quelle beglichen wurde. Die Einreichung ist auch die Grundlage dafür, dass Nichtansässige Rückerstattungen überschüssiger Quellensteuer geltend machen – einschließlich der FIRPTA-Quellensteuer bei Immobilienverkäufen – und bestimmte Abkommenspositionen melden.

Was ist der Substantial Presence Test?

Sie gelten als in den USA steuerlich ansässig, wenn Sie im laufenden Jahr mindestens 31 Tage und nach einer gewichteten Dreijahresformel mindestens 183 Tage physisch in den USA anwesend sind: alle Tage des laufenden Jahres, zuzüglich eines Drittels der Tage des Vorjahres, zuzüglich eines Sechstels der Tage des vorletzten Jahres. Wird der Test erfüllt, werden Sie wie ein US-Ansässiger mit Ihrem weltweiten Einkommen besteuert – es sei denn, eine Ausnahme oder eine Tie-Breaker-Regel eines Steuerabkommens greift.

Was ist der Unterschied zwischen ECI- und FDAP-Einkommen?

Effectively connected income (ECI) – Einkünfte aus einer US-Geschäftstätigkeit, einschließlich Löhnen – wird zu denselben gestaffelten Sätzen besteuert, die für US-Ansässige gelten, wobei Abzüge zulässig sind. FDAP-Einkommen – passive Posten wie Dividenden, Zinsen, Mieten und Lizenzgebühren – wird mit einem Pauschalsatz von 30 % auf den Bruttobetrag ohne Abzüge besteuert und durch Quellensteuerabzug an der Quelle erhoben, sofern kein Abkommen den Satz senkt.

Wie funktioniert FIRPTA, wenn eine ausländische Person US-Immobilien verkauft?

Der Käufer muss im Allgemeinen 15 % des Bruttoverkaufspreises einbehalten und über die Formulare 8288 und 8288-A an den IRS abführen. Ein ermäßigter Satz von 10 % gilt für Wohnimmobilien, die der Käufer zwischen $300.001 und $1.000.000 zu Wohnzwecken nutzen wird, und bei $300.000 oder weniger mit Eigennutzung durch den Käufer ist keine Quellensteuer erforderlich. Da die Quellensteuer auf Basis des Preises und nicht des Gewinns berechnet wird, übersteigt sie häufig die tatsächliche Steuer – eine Quellensteuerbescheinigung auf Form 8288-B oder ein Rückerstattungsantrag über Form 1040-NR gleicht die Differenz aus.

Kann ein Steuerabkommen meine US-Steuer verringern?

Häufig ja. US-Abkommen senken üblicherweise den FDAP-Satz von 30 % auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren – in manchen Fällen auf null – und können Renten, Einkünfte von Studenten sowie kurzfristige Arbeitseinsätze befreien. Abkommensbasierte Positionen müssen in der Regel auf Form 8833 offengelegt werden, und US-Zahlstellen benötigen ein gültiges Form W-8BEN, um den niedrigeren Satz bereits an der Quelle anzuwenden.

Was ist ein Steuerjahr mit doppeltem Status (Dual-Status Year)?

Das Jahr, in dem Sie in die USA einreisen oder sie verlassen und in dem Sie für einen Teil des Jahres als Ansässiger und für den Rest als Nichtansässiger gelten. Steuererklärungen mit doppeltem Status unterliegen einschränkenden Regeln – kein Standardabzug (Standard Deduction) und im Allgemeinen keine gemeinsame Veranlagung –, wobei jedoch für mit einem US-Bürger oder Ansässigen verheiratete Steuerpflichtige Wahlrechte zur Verfügung stehen. Die korrekte Festlegung von Beginn und Ende der Ansässigkeit kann das Ergebnis erheblich verändern.

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