Segal, Cohen & Landis

Segal, Cohen & Landis, P.C.

FBAR-Anwalt

FBAR-Compliance, Späteinreichung und Strafenverteidigung

Wir betreuen Mandanten im ganzen Land und im Ausland von unserer Kanzlei in Beverly Hills aus. Die meisten Angelegenheiten werden per Telefon und Video abgewickelt.

Foreign bank statements gathered beside a filing form on a warm desk

Der FBAR (FinCEN Form 114) ist grundsätzlich für US-Personen erforderlich, die ein finanzielles Interesse oder eine Zeichnungsberechtigung an ausländischen Finanzkonten haben, deren Gesamtwert zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr 10.000 US-Dollar übersteigt.

Nach Bittner gelten Strafen für nicht vorsätzliche FBAR-Meldeverstöße pro Jahresmeldung, nicht pro Konto. Der gesetzliche Höchstbetrag von 10.000 US-Dollar wird jährlich inflationsbereinigt. Bei vorsätzlichen Verstößen kann die Höchststrafe dem höheren Betrag aus 100.000 US-Dollar (inflationsbereinigt) oder 50 % des Kontostands zum Zeitpunkt des Verstoßes entsprechen. Eine Entlastung wegen eines angemessenen Grundes und weitere Grenzen hängen vom Einzelfall ab; eine strafrechtliche Haftung ist gesondert zu prüfen.

Was wir tun

Säumige FBAR-Einreichung

Wenn Sie ausländische Finanzkonten haben und Jahre versäumt haben, können Sie möglicherweise durch die IRS Delinquent FBAR Submission Procedures (wenn kein nicht gemeldetes Einkommen mit den Konten verbunden war) oder durch die Streamlined Filing Compliance Procedures aufholen.

FBAR-Strafenverteidigung und Nachlass

Wenn der IRS FBAR-Strafen festgesetzt hat, fechten wir die Strafenberechnung an, argumentieren für nicht vorsätzliche Behandlung und präsentieren Argumente der angemessenen Ursache. FBAR-Strafenfestsetzungen können vor dem Bundesbezirksgericht angefochten werden.

FBAR-Betriebsprüfungsvertretung

IRS-FBAR-Prüfungen werden von internationalen Prüfern mit spezialisierter Ausbildung durchgeführt. Wir vertreten Mandanten von der ersten Informationsanfrage bis zur Strafenfeststellung.

Laufende FBAR-Compliance

Wir reichen jährliche FBARs für Mandanten mit ausländischen Konten ein, überprüfen meldepflichtige Konten, um sicherzustellen, dass alle Konten erfasst sind, und beraten zu Konten, die Mandanten möglicherweise nicht als meldepflichtig erkennen.

Der Lösungsprozess

  1. 01

    Auslandskonto-Inventar

    Wir identifizieren alle ausländischen Finanzkonten — Bankkonten, Brokerkonten, ausländische Renten- und Altersvorsorgepläne, ausländische Lebensversicherungen — die möglicherweise FBAR-Offenlegung erfordern.

  2. 02

    Offenlegungswegbewertung

    Wir bestimmen den geeigneten Weg: aktuelle Jahres-Compliance, Streamlined-Verfahren, säumige FBAR-Verfahren oder formelle freiwillige Offenlegung.

  3. 03

    FBAR-Vorbereitung und Einreichung

    Wir bereiten FinCEN Form 114 elektronisch über das BSA E-Filing System für alle erforderlichen Konten und Jahre vor und reichen es ein.

  4. 04

    Strafennachlass (falls zutreffend)

    Wenn Strafen festgesetzt oder vorgeschlagen wurden, bereiten wir einen Strafennachlassantrag vor, der den sachlichen und rechtlichen Fall für eine Reduzierung präsentiert.

An expat's desk with account statements and a laptop — assembling years of FBAR filings

Häufige Fragen

Wer muss ein FBAR einreichen?

US-Personen — Bürger, Green Card-Inhaber und Einwohner — die ein finanzielles Interesse an oder Zeichnungsvollmacht über ausländische Finanzkonten mit einem Gesamtwert über $10.000 zu irgendeinem Zeitpunkt während des Kalenderjahres haben.

Was ist die FBAR-Einreichungsfrist?

15. April des Jahres nach dem gemeldeten Kalenderjahr. Eine automatische Verlängerung bis zum 15. Oktober ist verfügbar. Es ist kein Verlängerungsantrag erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen vorsätzlichen und nicht vorsätzlichen FBAR-Verstößen?

Nach Bittner gelten Strafen für nicht vorsätzliche FBAR-Meldeverstöße pro Jahresmeldung, nicht pro Konto. Der gesetzliche Höchstbetrag von 10.000 US-Dollar wird jährlich inflationsbereinigt. Bei vorsätzlichen Verstößen kann die Höchststrafe dem höheren Betrag aus 100.000 US-Dollar (inflationsbereinigt) oder 50 % des Kontostands zum Zeitpunkt des Verstoßes entsprechen. Eine Entlastung wegen eines angemessenen Grundes und weitere Grenzen hängen vom Einzelfall ab; eine strafrechtliche Haftung ist gesondert zu prüfen.

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