International
US-Steueranwalt für Amerikaner in Frankreich
Die US-französische Steuergemeinschaft beschäftigt sich besonders intensiv mit Vermögenssteuern, französischem Erbrecht und der Behandlung französischer Anlagekonten. Amerikaner in Frankreich müssen sowohl das französische Steuersystem (das breite Solidaritätsabgaben umfasst) als auch fortlaufende US-Pflichten navigieren.
Wir betreuen Mandanten im ganzen Land und im Ausland von unserer Kanzlei in Beverly Hills aus. Die meisten Angelegenheiten werden per Telefon und Video abgewickelt.
Zentrale US-Steuerthemen für France
Französischer PEA (Plan d'Épargne en Actions)
Der französische PEA ist ein steuerlich begünstigtes Aktienanlagekonto. US-Personen, die einen PEA halten, müssen die darin erzielten Erträge jährlich melden – die französische Steuerbegünstigung gilt für US-Zwecke nicht.
Französische Assurance Vie
Die französische Assurance Vie (Lebensversicherung) ist ein beliebtes Sparinstrument. Für US-Zwecke können Assurance-Vie-Policen je nach den gewählten Anlageoptionen als ausländische Grantor Trusts oder PFICs behandelt werden.
FBAR für französische Konten
Französische Bank- und Anlagekonten, die zusammen $10.000 übersteigen, müssen jährlich im FBAR gemeldet werden.
Französisches Erbrecht
US-Personen, die französische Vermögenswerte erben, können je nach Erbschaftshöhe sowohl französische Erbschaftssteuerpflichten als auch US-Meldepflichten gemäß Form 3520 haben.
Häufige Fragen
Muss eine französische Assurance Vie gemeldet werden?
Im Allgemeinen ja – als ausländisches Finanzkonto im FBAR, sofern die Schwelle überschritten wird, und möglicherweise auch auf Form 8938. Die erzielten Erträge können je nach Anlagestruktur ebenfalls laufend steuerpflichtig sein.
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