Segal, Cohen & Landis

Segal, Cohen & Landis, P.C.

Sensible Fälle – Vorsätzliches und leichtfertiges Verhalten

Sensible Fälle – Vorsätzliches und leichtfertiges Verhalten

Wir betreuen Mandanten im ganzen Land und im Ausland von unserer Kanzlei in Beverly Hills aus. Die meisten Angelegenheiten werden per Telefon und Video abgewickelt.

Ray E. Johnson, Esq. — Retired FBI Assistant Special Agent in Charge, Sensitive Cases Division, Segal Cohen & Landis

Sensible Angelegenheiten verbessern sich selten durch Vermutungen, Verzögerung oder Panik. Wenn die Fakten unvollständig sind und viel auf dem Spiel steht, sollte der nächste Schritt mit einer disziplinierten Bewertung beginnen – nicht mit Mutmaßungen.

Wenn ein Steuerproblem Fragen zu vorsätzlichem oder leichtfertigem Verhalten aufwirft, verändert sich das Risikoprofil erheblich. Strafen können sich verschärfen, eine strafrechtliche Gefährdung kann zu einer realen Sorge werden, und die Reihenfolge der Entscheidungen kann ebenso wichtig sein wie die letztendliche Steuererklärung oder Offenlegung. Bevor Mandanten und Rechtsberater sich für einen Compliance- oder Offenlegungsweg entscheiden, benötigen sie ein klares Verständnis der Fakten, der verfügbaren Unterlagen, der potenziellen Gefährdung und etwaiger wesentlicher Lücken in der Sachverhaltsdarstellung.

Die Sensitive Cases Division (Abteilung für sensible Fälle) von Segal, Cohen & Landis bietet genau diese vorgelagerte Bewertung. Unter der Leitung von Ray Johnson, Esq., einem Rechtsanwalt, pensionierten FBI Assistant Special Agent in Charge und Risikomanagement-Berater, führt die Abteilung vertrauliche, anwaltlich geführte Vorabbewertungen der vom Mandanten bereitgestellten Informationen und Unterlagen durch. Die Prüfung konzentriert sich auf sachliche Lücken und Widersprüche, Risikoindikatoren, Fragen der Glaubwürdigkeit und Bestätigung, mildernde Umstände sowie die praktischen Auswirkungen der verfügbaren Handlungsoptionen.

Fragen der Vorsätzlichkeit (Willfulness) sind bei Angelegenheiten zu ausländischen Konten und Offshore-Compliance besonders bedeutsam, da sie die Verfügbarkeit bestimmter IRS-Compliance-Verfahren, die Schwere möglicher Strafen und die Einschätzung der strafrechtlichen Gefährdung wesentlich beeinflussen können. Die Arbeit der Sensitive Cases Division beschränkt sich jedoch nicht auf Offshore-Angelegenheiten. Inländische freiwillige Offenlegungen, strittige oder unvollständige Sachverhaltsdarstellungen, Fragen der Glaubwürdigkeit und Gefährdung sowie andere folgenreiche Steuerangelegenheiten erhalten dieselbe disziplinierte vorgelagerte Analyse, bevor eine umfassendere rechtliche und Compliance-Strategie gewählt wird.

Im Mittelpunkt dieses Prozesses steht der Johnson Report™, eine vertrauliche, anwaltlich geführte Bewertung, die mithilfe der firmeneigenen Johnson SCOPE™ Assessment Method den Sachverhalt strukturiert, wesentliche Risiken und Lücken identifiziert, plausible Szenarien bewertet und den geeigneten nächsten Schritt empfiehlt.

Was wir tun

Risikobewertung vor der Offenlegung

Für Mandanten, die eine freiwillige Offenlegung, Selbstanzeige, Schadensminderung oder Strategien zur Steuerregulierung in Erwägung ziehen und eine fundierte Bewertung der sachlichen Bereitschaft, der Glaubwürdigkeit und der potenziellen Gefährdung benötigen, bevor sie das weitere Vorgehen festlegen. Dies ist die Phase, in der unvollständige Unterlagen, ungeklärte Widersprüche oder voreiliges Handeln die verfügbaren Optionen unnötig einschränken und das rechtliche oder strategische Risiko erhöhen können.

Bewertung von Glaubwürdigkeit und Gefährdung

Wird eingesetzt, wenn die Darstellung des Mandanten, unterstützende Unterlagen oder widersprüchliche Darstellungen eine disziplinierte Prüfung erfordern, bevor Entscheidungen getroffen oder Positionen bezogen werden. Ziel ist es, gesicherte Fakten von Annahmen, Widersprüchen und unbegründeten Schlussfolgerungen zu unterscheiden und festzustellen, wo Chronologie, urkundliche Beweise oder die Zuverlässigkeit von Zeugen die Analyse wesentlich beeinflussen.

Bewertung von Bedrohung und Belästigung

Für Fälle von Erpressung, Belästigung, Rufschädigung oder nötigendem Verhalten, in denen der Mandant eine nüchterne Bewertung benötigt, was real ist, was rechtlich verfolgt werden kann und wie die angemessene Reaktion aussehen sollte.

Strategisches Risikomemorandum

Wenn Rechtsberater, die Kanzleileitung oder ein privater Mandant ein prägnantes, belastbares Analyseprodukt benötigen, um Entscheidungen über die nächsten Schritte in einer sensiblen Angelegenheit zu treffen, bevor eine Offenlegung, Eskalation, ein Rechtsstreit oder eine förmliche Vertretung eingeleitet wird.

Der Lösungsprozess

  1. 01

    Erstaufnahme und Problemabgrenzung

    Eine vertrauliche Prüfung des vorgetragenen Problems und des Entscheidungskontexts: das Ziel des Mandanten, die auslösenden Fakten, die unmittelbaren Belastungspunkte und die konkrete Entscheidung, die durch die Bewertung unterstützt werden soll.

  2. 02

    Prüfung von Unterlagen und Informationen

    Analyse von Fragebögen, vom Mandanten bereitgestellten Unterlagen, Zeitlinien und unterstützenden Dokumenten – Gliederung des Sachverhalts in bekannte Fakten, behauptete Fakten, strittige Fakten und fehlende Fakten.

  3. 03

    Johnson SCOPE™ Assessment Method

    Eine strukturierte Bewertung von Fakten, Risiken, plausiblen Szenarien und Handlungsbereitschaft mithilfe der firmeneigenen Johnson SCOPE™ Assessment Method.

  4. 04

    Schriftlicher Bericht und strategische Empfehlung

    Übergabe des Johnson Report™ – einer umfassenden schriftlichen Analyse mit einer offenen Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

  5. 05

    Gegebenenfalls gesondertes Mandat

    Sofern eine rechtliche Vertretung oder eine steuerliche Regulierung angezeigt ist, erfolgt diese Arbeit im Rahmen einer gesonderten Mandatsvereinbarung mit Segal, Cohen & Landis – je nach Sachlage einschließlich freiwilliger Offenlegung, Streamlined Filing oder strafrechtlicher Steuerverteidigung.

Häufige Fragen

Was ist der Johnson Report™?

Der Johnson Report™ ist eine vertrauliche, anwaltlich geführte schriftliche Bewertung, die für sensible Angelegenheiten mit unvollständigen Fakten, erhöhtem Risiko und erheblichen strategischen Konsequenzen konzipiert ist. Mithilfe der firmeneigenen Johnson SCOPE™ Assessment Method strukturiert und bewertet er den Sachverhalt, identifiziert wesentliche Lücken sowie Fragen der Gefährdung und Glaubwürdigkeit, priorisiert plausible Szenarien und liefert eine offene Empfehlung zum geeigneten nächsten Schritt. Der Bericht soll Mandanten und Rechtsberatern eine disziplinierte, entscheidungsorientierte Bewertung liefern, bevor eine Offenlegung, Eskalation oder förmliche Vertretung eingeleitet wird.

Was bedeutet „vorsätzliches oder leichtfertiges Verhalten“ in einem Steuerfall?

Vorsätzlichkeit (Willfulness) ist im Allgemeinen die freiwillige, absichtliche Verletzung einer bekannten rechtlichen Pflicht – im Unterschied zu nicht-vorsätzlichem Verhalten wie Fahrlässigkeit, Versehen oder einem gutgläubigen Missverständnis. Diese Unterscheidung ist für alles Weitere entscheidend: Sie bestimmt, ob Streamlined Filing (nicht-vorsätzlich) oder die Voluntary Disclosure Practice (vorsätzlich, mit möglicher strafrechtlicher Gefährdung) zur Verfügung steht, und sie trennt Fälle mit zivilrechtlichen Strafen von möglichen strafrechtlichen Überweisungen. Vorsätzlichkeit ist eine aus den Fakten abgeleitete rechtliche Schlussfolgerung, und ihre Feststellung erfordert eine sorgfältige rechtliche Analyse.

Ist dieser Service nur für Fälle im Bereich der Auslands-Compliance gedacht?

Nein. Offshore- und FBAR-bezogene Angelegenheiten gehören zu den häufigsten sensiblen Fällen, da die Vorsätzlichkeit den verfügbaren Offenlegungsweg bestimmt – dieselbe Bewertung gilt jedoch auch für inländische freiwillige Offenlegungen, nicht gemeldete inländische Einkünfte, Fragen der Glaubwürdigkeit und Gefährdung, Bedrohungs- und Belästigungsfälle sowie andere folgenreiche Situationen ohne ausländischen Bezug.

Wer führt die Bewertung durch?

Ray E. Johnson, Esq. – ein Rechtsanwalt, pensionierter FBI Assistant Special Agent in Charge, Risikomanagement-Berater und Lehrbeauftragter an der UNLV William S. Boyd School of Law. Ray leitet die Sensitive Cases Division bei Segal, Cohen & Landis und führt die Bewertung persönlich durch, wobei er sich je nach Sachlage mit den Steueranwälten der Kanzlei abstimmt.

Ist die Bewertung vertraulich?

Ja. Jedes Mandat für einen Johnson Report™ ist vertraulich und wird anwaltlich geführt. Sensible Angelegenheiten sollten von Anfang an im Rahmen eines rechtlichen Rahmens geprüft werden – das Anwaltsgeheimnis (attorney-client privilege) kann Rechtsberatung in einer Weise schützen, wie dies bei Kommunikation mit nicht-anwaltlichen Steuererklärern, Enrolled Agents oder CPAs im Allgemeinen nicht der Fall ist.

Garantiert ein Johnson Report™ die Aufnahme in die Voluntary Disclosure Practice oder Immunität vor Strafverfolgung?

Nein. Der Johnson Report™ ist ein analytisches und beratendes Produkt. Er verspricht weder die Aufnahme in ein Programm zur freiwilligen Offenlegung noch Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung noch ein bestimmtes rechtliches oder steuerliches Ergebnis. Sein Wert liegt in einer disziplinierten, belastbaren Einschätzung der tatsächlichen Ausgangslage – damit die darauf folgenden Entscheidungen auf einer realen Tatsachengrundlage getroffen werden.

Was geschieht nach der Übergabe des Berichts?

Der Bericht schließt mit einer klaren Empfehlung zum weiteren Vorgehen – dies kann Beweissicherung, Abhilfemaßnahmen, weitere Sachverhaltsaufklärung, eine Pause vor der Offenlegung oder den Übergang zu einem förmlichen Mandat umfassen. Sofern eine Vertretung angezeigt ist, übernehmen die Steueranwälte von Segal, Cohen & Landis im Rahmen einer gesonderten Mandatsvereinbarung die freiwillige Offenlegung, das Streamlined Filing, die Betriebsprüfungsverteidigung oder die strafrechtliche Steuerverteidigung.

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