
Wohnsitz und Besteuerung in Kalifornien:
DIE UNSICHERE GEWISSHEIT DES RECHTS
von Samuel Landis, LL.M

Der Bundesstaat Kalifornien besteuert natürliche Personen aufgrund ihres Wohnsitzes im Bundesstaat und andernfalls auf der Grundlage ihrer im Bundesstaat erzielten Einkünfte. Ein ganzjährig in Kalifornien ansässiger Steuerpflichtiger wird in einem Steuerjahr mit seinem gesamten Einkommen besteuert, unabhängig von der Quelle (Revenue & Taxation Code § 17041(a)); ein im Bundesstaat nur zeitweise im Jahr ansässiger Steuerpflichtiger wird mit seinem gesamten Einkommen besteuert, das er in dem Zeitraum des Steuerjahres erzielt hat, in dem er im Bundesstaat ansässig war, und andernfalls mit den Einkünften aus kalifornischen Quellen in dem Teil des Steuerjahres, in dem er nicht im Bundesstaat ansässig war (R&TC § 17041(b)); und ein nicht ansässiger Steuerpflichtiger wird mit den Einkünften aus kalifornischen Quellen im Steuerjahr besteuert (R&TC § 17041(b)).
WOHNSITZ
Ob eine Person während eines Steuerjahres in Kalifornien ansässig war, bestimmt sich nach Section 17014(a) des kalifornischen Revenue & Taxation Code. Danach wird eine Person im Bundesstaat ansässig, wenn sie „sich nicht nur zu einem vorübergehenden oder flüchtigen Zweck im Bundesstaat aufhält“ oder alternativ, wenn sie „in diesem Bundesstaat ihr Domizil hat [und] sich zu einem vorübergehenden oder flüchtigen Zweck außerhalb des Bundesstaates aufhält“.
Dementsprechend ist jeder Ort, an dem ein Steuerpflichtiger „nicht nur zu einem vorübergehenden oder flüchtigen Zweck“ lebt, ein Wohnsitz (R&TC § 17014). Nach dieser Definition kann ein Steuerpflichtiger in einem einzigen Steuerjahr mehr als einen Wohnsitz haben. Der Ort des Hauptwohnsitzes, den ein Steuerpflichtiger tatsächlich als sein Zuhause bezeichnet, gilt als sein „Domizil“ (siehe Whittell v. Franchise Tax Bd., (1964) 231 Cal.App.2d 278, 284).
Angesichts der zwei alternativen Methoden zur Bestimmung des Wohnsitzes nach R&TC § 17014 bestehen drei allgemeine Kategorien des Wohnsitzes. Eine Person ist in Kalifornien ansässig, wenn:
Domizil in Kalifornien
- Eine Person, die ihr Domizil in Kalifornien hat und dort lebt, hält sich „nicht nur zu einem vorübergehenden oder flüchtigen Zweck im Bundesstaat“ auf und ist daher in Kalifornien ansässig;
- Eine Person, die ihr Domizil in Kalifornien hat, aber „zu einem vorübergehenden oder flüchtigen Zweck“ außerhalb Kaliforniens lebt, bleibt in Kalifornien ansässig, auch wenn sie außerhalb des Bundesstaates lebt.
Kein Domizil in Kalifornien
- Eine Person, die ihr Domizil nicht in Kalifornien hat, aber „nicht nur zu einem vorübergehenden oder flüchtigen Zweck“ in Kalifornien lebt, ist in Kalifornien ansässig, auch wenn sie ihr Domizil in einem anderen Bundesstaat hat.
Jede Person, die in keine dieser drei Kategorien fällt, ist nicht ansässig (R&TC § 17015). Das bedeutet unter anderem, dass eine Person, die ihr Domizil in Kalifornien hat, aber nicht nur zu einem vorübergehenden oder flüchtigen Zweck in einem anderen Bundesstaat lebt, in dem Teil des Steuerjahres als nicht ansässig gilt, in dem sie in diesem anderen Bundesstaat lebt.
Jede Person, die in einem Teil des Steuerjahres als in Kalifornien ansässig und im übrigen Teil des Steuerjahres als nicht ansässig gilt, ist ein „Part-Year Resident“ (zeitweise Ansässiger) (R&TC § 17015.5).
Die Frage, was genau unter einem „vorübergehenden oder flüchtigen Zweck“ zu verstehen ist, wird weiter unten behandelt; zunächst gehe ich jedoch kurz darauf ein, wie sich die Frage des Wohnsitzes auf die Besteuerung auswirkt.
BESTEUERUNG
Ansässiger
Ein in Kalifornien Ansässiger wird mit allen im Steuerjahr bezogenen Einkünften besteuert, unabhängig von der Quelle [R&TC § 17041].
Löhne und Gehälter haben ihre Quelle dort, wo die Dienste erbracht werden. Weder der Sitz des Arbeitgebers, noch der Ort der Zahlungsanweisung, noch der Aufenthaltsort des Steuerpflichtigen beim Empfang der Zahlung wirken sich auf die Quelle dieser Einkünfte aus [FTB Pub. 1031].
Zinsen und Dividenden haben ihre Quelle grundsätzlich dort, wo der Steuerpflichtige ansässig ist [FTB Pub. 1031]. Die Ausnahme von dieser allgemeinen Regel lautet: Unabhängig vom Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen erhalten Zinsen und Dividenden, die dem Steuerpflichtigen aus einem Konto oder Wertpapier zustehen, das in einem Gewerbe oder Geschäftsbetrieb verwendet oder als Sicherheit für ein Darlehen verpfändet wird, dessen Erlös in einem Gewerbe oder Geschäftsbetrieb in Kalifornien verwendet wird, eine Quelle in Kalifornien; ein solcher Ertrag ist daher in diesem Bundesstaat steuerpflichtig [FTB Pub. 1031; R&TC § 17955].
Ausschüttungen aus arbeitgeberfinanzierten Plänen und aus Plänen für Selbstständige (Keogh) – Pensions-, Gewinnbeteiligungs- und Aktienbonuspläne oder andere Vereinbarungen über aufgeschobene Vergütung – sind in Kalifornien steuerpflichtig, unabhängig davon, wo die Dienste erbracht wurden [FTB Pub. 1031].
Einkünfte aus dem Verkauf von Aktien oder Anleihen haben grundsätzlich ihre Quelle im Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen [R&TC § 17952; Miller v. McColgan (1941) 17 Cal. 2d 432]. Da der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf seine Quelle dort hat, wo der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt des Verkaufs ansässig ist, ist der Gewinn dementsprechend in Kalifornien steuerpflichtig, wenn ein in Kalifornien Ansässiger seine Aktien verkauft, selbst wenn die Aktien ein Unternehmen außerhalb des Bundesstaates betrafen [FTB Pub. 1031].
Einmalige Auszahlungen (Lump-Sum Distributions) sind in Kalifornien steuerpflichtig. Da in Kalifornien Ansässige mit allen Einkünften besteuert werden, unabhängig von der Quelle, ist die Auszahlung auch dann steuerpflichtig, wenn sie auf außerhalb Kaliforniens erbrachte Dienste zurückzuführen ist und bereits vor dem Zeitpunkt aufgelaufen ist, zu dem der Steuerpflichtige in Kalifornien ansässig wurde [FTB Pub. 1031].
Der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf von Immobilien hat seine Quelle dort, wo das Grundstück belegen ist. Verkauft ein Steuerpflichtiger seine Immobilie in Kalifornien und zieht aus dem Bundesstaat weg, so bleibt es dabei, dass die Quelle des Gewinns in Kalifornien liegt, und der Gewinn ist daher in Kalifornien steuerpflichtig. [FTB Pub. 1031].
Ob das Einkommen eines Ehegatten Gemeinschaftsgut (Community Property) und damit steuerpflichtiges Einkommen ist, bestimmt sich nach dem Recht des Bundesstaates, in dem der Ehegatte, der das Einkommen erzielt, ansässig ist [siehe Family Code § 760; Thomasset v. Thomasset (1953) 122 Cal.App. 2d 116; Schecter v. Superior Court (1957) 49 Cal.2d 3; Appeal of Misskelley 84-SBE-077 (1984)]. Hat ein in Kalifornien Ansässiger einen Ehegatten, der nicht in Kalifornien ansässig ist, aber in einem Bundesstaat lebt, der ebenfalls Gemeinschaftsgutrecht kennt, so muss der in Kalifornien ansässige Steuerpflichtige die Hälfte des Einkommens des nicht ansässigen Ehegatten als sein eigenes Einkommen angeben (Appeal of Herrman 62-SBE-041 (1962)). Ebenso muss der in Kalifornien ansässige Steuerpflichtige die Hälfte des Einkommens seines Ehegatten als sein eigenes Einkommen angeben, wenn der Ehegatte sein Domizil in Kalifornien hat, im Steuerjahr aber nicht im Bundesstaat ansässig ist (Appeal of Bailey 76-SBE-016 (1976)).
Die folgenden Bundesstaaten und US-Territorien kennen das Gemeinschaftsgutrecht (Länder sind nicht aufgeführt): Arizona, Kalifornien, Guam, Idaho, Louisiana, Nevada, New Mexico, Nördliche Marianen, Puerto Rico, Texas, Washington, Wisconsin [FTB Pub. 1031].
NB: Auf Einkünfte aus kalifornischen Quellen kann ein Steuerabzug erforderlich sein. Dazu gehören Verkäufe von Immobilien in Kalifornien, Gewinnzuweisungen oder Ausschüttungen von S Corporations und Personengesellschaften sowie andere Zahlungen von Einkünften aus kalifornischen Quellen an nicht ansässige Personen [FTB Pub. 1031].
NB:
Die Quelle erstatteter Umzugskosten ist der Bundesstaat, in den der Steuerpflichtige gezogen ist, unabhängig von seinem Wohnsitz zum Zeitpunkt der Erstattung [FTB Pub. 1031].
NB: Ein Steuerpflichtiger, der im Laufe des Steuerjahres in Kalifornien ansässig wurde, muss Vortragsposten, aufgeschobene Einkünfte, ruhende Verluste und ruhende Abzüge so neu darstellen, als wäre er das gesamte Steuerjahr über ansässig gewesen [R&TC § 17041; FTB Pub. 1100].
Nicht ansässig
Ein Nichtansässiger wird mit Einkünften aus kalifornischen Quellen besteuert, die aus einem in Kalifornien betriebenen Gewerbe, Geschäft oder freien Beruf stammen [R&TC § 17951; CCR § 17951-2]. Der entscheidende Faktor für die Bestimmung der Quelle von Einkünften aus der Erbringung persönlicher Dienstleistungen des Steuerpflichtigen ist der Ort, an dem die Dienste tatsächlich erbracht wurden [Appeal of Janice Rule 76-SBE-099 (1976); Appeal of Perelle 58-SBE-057 (1958)].
Wird das Gewerbe, das Geschäft oder der freie Beruf des nicht ansässigen Steuerpflichtigen sowohl innerhalb als auch außerhalb Kaliforniens ausgeübt, so können die Kalifornien zugeordneten Einkünfte allein auf der in Kalifornien ausgeübten Geschäftstätigkeit beruhen oder mithilfe der Aufteilungsformel für in mehreren Bundesstaaten tätige Unternehmen bestimmt werden [R&TC § 17954; CCR § 17951-4].
Bezieht der nicht ansässige Steuerpflichtige Einkünfte aus Verkäufen oder Dienstleistungen, die Kalifornien zugeordnet werden, so kann er Einkünfte aus kalifornischen Quellen (oder aufteilbare Geschäftseinkünfte) haben [FTB Pub. 1031; CCR § 17951-4; R&TC § 25136; CCR § 25136-2]. Umsätze aus Dienstleistungen werden Kalifornien insoweit zugeordnet, als der Erwerber der Dienstleistung deren Nutzen in Kalifornien erhalten hat; entsprechend werden Umsätze aus immateriellem Vermögen Kalifornien insoweit zugeordnet, als das Vermögen in Kalifornien genutzt wird [R&TC § 25136].
Ausschüttungen an einen Nichtansässigen aus arbeitgeberfinanzierten Plänen und aus Plänen für Selbstständige (Keogh) – Pensions-, Gewinnbeteiligungs- und Aktienbonuspläne oder andere Vereinbarungen über aufgeschobene Vergütung – sind in Kalifornien nicht steuerpflichtig, wenn sie nach dem 31. Dezember 1995 bezogen werden. Ebenso sind Ausschüttungen aus IRA, Roth IRA, SIMPLE IRA, SEP und Keogh, die nach dem Wechsel in den Status als Nichtansässiger bezogen werden, in Kalifornien nicht steuerpflichtig, wenn sie nach dem 31. Dezember 1995 bezogen werden [FTB Pub. 1031; FTB Pub. 1005].
Der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf von Aktien oder Anleihen hat seine Quelle dort, wo der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt des Verkaufs ansässig ist. Verkauft ein Nichtansässiger eine solche private Kapitalanlage, so ist der Gewinn dementsprechend in Kalifornien nicht steuerpflichtig, selbst wenn die Aktien oder Anleihen ein kalifornisches Unternehmen betrafen [FTB Pub. 1031].
Übt der Steuerpflichtige eine Aktienoption aus, während er nicht in Kalifornien ansässig ist, hat er aber in Kalifornien Dienste erbracht, als er in diesem Bundesstaat ansässig war, und wurden diese Dienste zwischen dem Gewährungsdatum und dem Ausübungsdatum der Option erbracht, so wird er in Kalifornien besteuert [CCR § 17952].
Einmalige Auszahlungen aus einem qualifizierten Plan oder einer Rentenversicherung nach dem 31. Dezember 1995 sind in Kalifornien nicht steuerpflichtig. Einmalige Auszahlungen aus nicht qualifizierten Plänen, die aus einer kalifornischen Quelle stammen und nach dem 31. Dezember 1995 bezogen werden, sind dagegen in Kalifornien steuerpflichtig [FTB Pub. 1031; FTB Pub. 1005].
Der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf von Immobilien hat seine Quelle dort, wo das Grundstück belegen ist. Verkauft der Steuerpflichtige seine Immobilie in Kalifornien, so ist der Gewinn in Kalifornien steuerpflichtig, selbst wenn die Immobilie zu einem Zeitpunkt verkauft wird, in dem der Steuerpflichtige nicht ansässig ist [FTB Pub. 1031].
Hat der nicht ansässige Steuerpflichtige einen Ehegatten, der in Kalifornien ansässig ist, und werden die Ehegatten getrennt veranlagt, so muss der Steuerpflichtige die Hälfte des Einkommens des Ehegatten als sein eigenes angeben.
Der Verkauf einer Beteiligung an einer Personengesellschaft erfordert die Analyse der Beteiligung, des Geschäfts und der anwendbaren Zuordnungsregeln. Gehen Sie nicht davon aus, dass jeder Verkauf einer Beteiligung an einer Personengesellschaft durch einen Nichtansässigen von der kalifornischen Steuer befreit ist.
Zeitweise Ansässiger (Part-Year Resident)
Ein zeitweise Ansässiger wendet die Regeln für Ansässige an, um die geschuldeten Steuern für den Teil des Jahres zu berechnen, in dem er in Kalifornien ansässig war, und die Regeln für Nichtansässige, um die geschuldeten Steuern für den Teil des Jahres zu berechnen, in dem er nicht ansässig war.
VORÜBERGEHENDER ODER FLÜCHTIGER ZWECK
Wie oben ausgeführt, wird eine Person, unabhängig davon, ob sie ihr Domizil in Kalifornien oder in einem anderen Bundesstaat hat, je nach ihrem „vorübergehenden oder flüchtigen Zweck“ für das Leben außerhalb des Bundesstaates bzw. im Bundesstaat als im Bundesstaat ansässig angesehen. Obwohl die Frage des Wohnsitzes für steuerliche Zwecke jedoch vollständig von der Bedeutung dieses Begriffs abhängt, ist nicht ausdrücklich angegeben oder anderweitig definiert, was ein „vorübergehender oder flüchtiger Zweck“ im kalifornischen Steuergesetz umfasst.
Der California Code of Regulations, Title 18, Section 17014 (CCR § 17014), bietet einige Orientierung. Er besagt, dass der Zweck der Verwendung der Formulierung „vorübergehend oder flüchtig“ darin bestand, „sicherzustellen, dass alle Personen, die sich physisch in diesem Bundesstaat aufhalten und den Nutzen und den Schutz seiner Gesetze und seiner Regierung genießen, mit Ausnahme von Personen, die sich nur vorübergehend hier aufhalten“, als ansässig gelten und daher mit ihrem gesamten Einkommen besteuert werden, unabhängig von der Quelle. Diese Vorschrift bekräftigt ferner, dass „eine Person, die den Status eines Ansässigen dadurch erlangt, dass sie sich nicht nur zu einem vorübergehenden oder flüchtigen Zweck physisch in [Kalifornien] aufhält, ansässig bleibt, auch wenn sie vorübergehend aus dem Bundesstaat abwesend ist“; dass „die Frage, ob der Zweck, zu dem sich eine Person in diesem Bundesstaat aufhält, als vorübergehend oder flüchtig anzusehen ist, in hohem Maße von den Tatsachen und Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängt“; und dass „die zugrunde liegende Theorie der Sections 17014-17016 [des Revenue & Taxation Code] darin besteht, dass der Bundesstaat, zu dem eine Person im Steuerjahr die engste Verbindung hat, der Staat ihres Wohnsitzes ist“.
CCR § 17014(b) erörtert, wie die FTB bei der Prüfung der Steuererklärung eines Steuerpflichtigen bei der Auslegung des „vorübergehenden oder flüchtigen Zwecks“ vorgehen sollte. Diese Erörterung hat zur Entwicklung von zwei allgemeinen Tests geführt, die bei der Klärung dieser Frage helfen sollen: dem Identifiable Purpose Test (Test des erkennbaren Zwecks) und dem Closest Connection Test (Test der engsten Verbindung).
Identifiable Purpose Test (Test des erkennbaren Zwecks)
CCR § 17014(b) besagt, dass „im Allgemeinen … eine Person, die diesen Bundesstaat lediglich auf dem Weg in einen anderen Bundesstaat oder ein anderes Land durchquert oder sich hier zu einer kurzen Erholung oder einem Urlaub aufhält oder um ein bestimmtes Geschäft abzuschließen, einen bestimmten Vertrag zu erfüllen oder eine bestimmte Verpflichtung zu erledigen, die ihre Anwesenheit in diesem Bundesstaat nur für eine kurze Zeit erfordert, sich zu vorübergehenden oder flüchtigen Zwecken in diesem Bundesstaat aufhält und aufgrund ihrer Anwesenheit hier nicht ansässig ist.“
Mit anderen Worten: Der Identifiable Purpose Test legt nahe, dass jede Person, die Kalifornien nicht „lediglich durchquert“, während sie auf dem Weg anderswohin ist, sondern über einen längeren Zeitraum in Kalifornien bleibt, voraussichtlich als ansässig angesehen wird – es sei denn, ihr Aufenthalt beruhte auf der Notwendigkeit, einen bestimmten Zweck im Bundesstaat zu erfüllen, und dauerte nur eine „kurze Zeit“, oder ihr Aufenthalt diente der Erholung oder dem Urlaub und dauerte nur eine „kurze Zeit“.
Wie „bestimmt“ die vertraglich geschuldete Leistung oder die Verpflichtung sein muss, ist nicht angegeben und unterliegt daher der erwähnten Tatsachenanalyse. Dessen ungeachtet nennt Unterabschnitt b eine zeitliche Grenze, nämlich dass vom Steuerpflichtigen erwartet wird, Kalifornien nur zu „durchqueren“, wenn er Nichtansässiger bleiben will; je kürzer also sein Aufenthalt und je bestimmter und begrenzter seine Tätigkeit in Kalifornien ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die kalifornische Franchise Tax Board (FTB) behauptet, der Steuerpflichtige sei in diesem Bundesstaat ansässig.
Vor diesem Hintergrund fällt es der FTB leicht, zu entscheiden, dass eine Person, die in Kalifornien lebt, während sie ihr Domizil außerhalb des Bundesstaates hat, in Kalifornien „ansässig“ ist. So stellt etwa CCR § 17014(b) fest: Hat eine Person ihr Domizil in einem anderen Bundesstaat, ist sie aber zu dem bestimmten Zweck nach Kalifornien gekommen, „ihre Gesundheit und ihre Krankheit zu verbessern“, erfordert dies aber „einen verhältnismäßig langen oder unbestimmten Zeitraum der Genesung“, so ist diese Person während ihres Aufenthalts im Bundesstaat in Kalifornien ansässig – obwohl sie zu einem bestimmten Zweck nach Kalifornien gekommen ist und im Übrigen beabsichtigt, den Bundesstaat unmittelbar nach ihrer Genesung zu verlassen.
Ebenso gilt: Kommt eine Person „zu geschäftlichen Zwecken“ nach Kalifornien und erfordert der Abschluss dieser Geschäfte einen „langen oder unbestimmten Zeitraum“, oder ist die Person in einer Stellung beschäftigt, die erfordert, dass sie zur Erfüllung des Zwecks ihrer Beschäftigung „auf unbestimmte Zeit“ nach Kalifornien zieht, oder ist die Person nach dem Ausscheiden aus ihrer Berufstätigkeit nach Kalifornien gezogen, „ohne die bestimmte Absicht, kurz danach wieder wegzuziehen“, so wird sie in jedem dieser Szenarien als in Kalifornien ansässig angesehen.
Die Frage nach dem Identifiable Purpose Test lautet daher, ob der Steuerpflichtige ohne Domizil in Kalifornien zu einem bestimmten, begrenzten Zweck nach Kalifornien gekommen ist, um dort zu leben, und – wenn ja – ob sein Aufenthalt im Bundesstaat nicht von „langer oder unbestimmter“ Dauer sein wird.
Leider ist der Ausdruck „langer oder unbestimmter Zeitraum“ nicht definiert. Während die Vorschrift also klären will, was unter „vorübergehendem oder flüchtigem Zweck“ zu verstehen ist, tut sie dies unter Verwendung eines weiteren undefinierten Ausdrucks.
Dessen ungeachtet betonen die Beispiele in CCR § 17014(b), dass bei umgekehrter Sachlage dieselbe Entscheidung für einen Steuerpflichtigen mit Domizil in Kalifornien zu treffen wäre, der nun in einem anderen Bundesstaat lebt. Dementsprechend lautet die Frage nach dem Identifiable Purpose Test auch, ob ein Steuerpflichtiger mit Domizil in Kalifornien zu einem bestimmten, begrenzten Zweck in einen anderen Bundesstaat gezogen ist und sein Aufenthalt in diesem Bundesstaat nicht von „langer oder unbestimmter“ Dauer sein wird.
Closest Connection Test (Test der engsten Verbindung)
Wie oben ausgeführt, besagt CCR § 17014(b), dass „[d]ie zugrunde liegende Theorie der Sections 17014-17016 darin besteht, dass der Bundesstaat, zu dem eine Person im Steuerjahr die engste Verbindung hat, der Staat ihres Wohnsitzes ist“. Dementsprechend erfordert die Feststellung des Wohnsitzes häufig eine eingehende Analyse der Tatsachen und Umstände, um zu bestimmen, welcher Bundesstaat die „engste Verbindung“ zum Steuerpflichtigen hat. Diese Feststellung darf nicht allein auf der subjektiven Absicht der Person beruhen, sondern muss auf objektiven Tatsachen beruhen (Appeal of Anthony V. and Beverly Zupanovich 76-SBE-002 (1976)).
Welche Tatsachen für diese Feststellung als relevant angesehen werden, ist in CCR § 17014 jedoch nicht angegeben. Deshalb versuchte das Board of Equalization (BOE) in Appeal of Stephen Bragg, 2003-SBE-002 (2003), diese Lücke zu schließen, indem es verschiedene objektive Faktoren aufführte, die bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind, ob ein Steuerpflichtiger sich im Steuerjahr „nicht nur zu einem vorübergehenden oder flüchtigen Zweck“ in Kalifornien aufgehalten hat. Diese Faktoren lassen sich in drei Kategorien einteilen:
(1) Unterlagen zu Registrierungen und Meldungen
(wie etwa Führerschein, Adresse in Steuererklärungen oder Adresse der Wählerregistrierung);
(2) Unterlagen zu persönlichen und beruflichen Verbindungen
(wie etwa wo der Steuerpflichtige geschäftliche Interessen unterhält, wo die Kinder des Steuerpflichtigen zur Schule gehen oder wo der Steuerpflichtige Mitgliedschaften in sozialen, religiösen und beruflichen Organisationen unterhält); und
(3) Unterlagen zu physischer Anwesenheit und Vermögen
(wie etwa der Standort von Immobilien, die der Steuerpflichtige besitzt oder mietet, Telefonaufzeichnungen des Steuerpflichtigen oder der Ursprung von Girokonto- und Kreditkartentransaktionen.)
Deutlicher formuliert sind diese Faktoren:
∙ Der Standort sämtlicher Wohnimmobilien des Steuerpflichtigen;
∙ Die ungefähre Größe und der Marktwert jeder vom Steuerpflichtigen gehaltenen Wohnung bzw. jedes Hauses in Kalifornien;
∙ Die ungefähre Größe und der Marktwert jeder vom Steuerpflichtigen gehaltenen Wohnung bzw. jedes Hauses, die nicht in Kalifornien liegen;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Ehegatte des Steuerpflichtigen ansässig ist;
∙ Der Bundesstaat, in dem die Kinder des Steuerpflichtigen wohnen;
∙ Der Bundesstaat, in dem die Kinder des Steuerpflichtigen zur Schule gehen;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Steuerpflichtige die Grundsteuerbefreiung für Eigenheimbesitzer (Homeowner’s Property Tax Exemption) für eine Wohnimmobilie beansprucht;
∙ Die Telefonaufzeichnungen des Steuerpflichtigen, um festzustellen, aus welchem Bundesstaat seine Telefonanrufe stammten;
∙ Die Anzahl der Tage, die der Steuerpflichtige in Kalifornien verbracht hat, im Vergleich zur Anzahl der Tage, die er in einem anderen Bundesstaat verbracht hat;
∙ Der Zweck des Aufenthalts des Steuerpflichtigen in Kalifornien im Vergleich zum Zweck seines Aufenthalts in einem anderen Bundesstaat, d. h. Urlaub, bestimmter geschäftlicher Bedarf usw.;
∙ Der Ort, an dem der Steuerpflichtige seine Steuererklärungen eingereicht hat;
∙ Der Bundesstaat, den der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung als seinen Wohnsitzstaat angegeben hat;
∙ Der Standort der Bankkonten des Steuerpflichtigen;
∙ Der Ort, den der Steuerpflichtige bei der Eröffnung eines Girokontos als seinen Wohnsitz angegeben hat;
∙ Der Ort, den der Steuerpflichtige bei der Eröffnung eines Kreditkartenkontos als seinen Wohnsitz angegeben hat;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Steuerpflichtige Mitglied einer sozialen Organisation ist;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Steuerpflichtige Mitglied einer religiösen Organisation ist;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Steuerpflichtige Mitglied einer berufsständischen Organisation ist;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Steuerpflichtige sein Kraftfahrzeug zugelassen hat;
∙ Der Bundesstaat, in dem dem Steuerpflichtigen ein Führerschein ausgestellt wurde;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Steuerpflichtige als Wähler registriert ist;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Steuerpflichtige in der Vergangenheit gewählt hat;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Hausarzt bzw. die primäre medizinische Versorgung des Steuerpflichtigen ansässig ist;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Zahnarzt des Steuerpflichtigen ansässig ist;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Rechtsanwalt des Steuerpflichtigen ansässig ist;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Steuerberater bzw. Steuererklärungsersteller des Steuerpflichtigen ansässig ist;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Steuerpflichtige beschäftigt ist;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Steuerpflichtige ein Unternehmen besitzt bzw. eine Unternehmensbeteiligung hält;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Steuerpflichtige eine berufliche Zulassung innehat;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Steuerpflichtige eine Gewerbeerlaubnis innehat;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Steuerpflichtige Anlageimmobilien besitzt;
∙ Der Bundesstaat, in dem der Steuerpflichtige Grundbesitz hat;
∙ Der Bundesstaat, den der Steuerpflichtige oder sachkundige Dritte als Wohnsitz des Steuerpflichtigen nennen
Zu diesen in Bragg aufgeführten konkreten Faktoren ist anzumerken, dass CCR § 17014(d) besagt, dass der Umstand, dass „eine Person in einem anderen Bundesstaat oder Land als Ansässiger wählt oder Einkommensteuererklärungen abgibt, zwar für die Bestimmung des Domizils relevant ist, ansonsten aber für die Bestimmung des Wohnsitzes von geringem Wert ist“. Ferner wird bekräftigt, dass „[d]em Umstand, dass Spenden an gemeinnützige Organisationen innerhalb oder außerhalb des Bundesstaates geleistet werden, kein Gewicht beizumessen ist“.
Grundlegende Unsicherheit des Steuergesetzes
Die unkomplizierte Art, in der der Ausdruck in R&TC § 17014 verwendet wird, deutet darauf hin, dass der Ausdruck „vorübergehender oder flüchtiger Zweck“ einheitlich sowohl für einen Steuerpflichtigen mit Domizil in Kalifornien, der in einem anderen Bundesstaat lebt, als auch für einen Steuerpflichtigen mit Domizil außerhalb des Bundesstaates, der in Kalifornien lebt, verwendet wird.
Diese unparteiische Verwendung des „vorübergehenden oder flüchtigen Zwecks“ wird zudem durch die vielen Beispiele in CCR § 17014(b) nahegelegt, von denen jedes mit der Aussage schließt: „[W]enn im vorstehenden Beispiel die Tatsachen umgekehrt sind“, sodass die hypothetischen Tatsachen, die sich auf einen Steuerpflichtigen mit Domizil außerhalb des Bundesstaates beziehen, auf einen Steuerpflichtigen mit Domizil in Kalifornien angewandt würden oder umgekehrt, werde die gegenteilige Entscheidung getroffen. Wenn also das Beispiel behauptet, die hypothetischen Tatsachen zeigten, dass der Steuerpflichtige mit Domizil außerhalb des Bundesstaates, der in Kalifornien lebt, in Kalifornien ansässig ist, dann müsste die Anwendung der umgekehrten Tatsachen auf einen Steuerpflichtigen mit Domizil in Kalifornien, der außerhalb des Bundesstaates lebt, zwangsläufig bedeuten, dass dieser Steuerpflichtige nicht in Kalifornien ansässig ist.
Wer also R&TC § 17014 mit seiner Verwendung des „vorübergehenden oder flüchtigen Zwecks“ sowohl für Steuerpflichtige mit Domizil in Kalifornien als auch für solche mit anderem Domizil liest und anschließend die in CCR § 17014 enthaltenen Beispiele zur Anwendung dieses Ausdrucks liest, gewinnt den Eindruck, dass die FTB unabhängig vom ursprünglichen Domizil des Steuerpflichtigen eine unparteiische Abwägung der Faktoren vornehmen wird und dass eine Entscheidung zugunsten der Ansässigkeit eines Steuerpflichtigen ohne Domizil in Kalifornien bei demselben Sachverhalt zwangsläufig eine Entscheidung gegen die Ansässigkeit eines Steuerpflichtigen mit Domizil in Kalifornien bedeutet.
In Wirklichkeit ist dies kaum der Fall; und da die Feststellung der Ansässigkeit durch die FTB als zutreffend vermutet wird und der Steuerpflichtige daher die Beweislast dafür trägt, dass die Feststellungen der FTB zur Ansässigkeit fehlerhaft sind (Appeal of Mazer, 2020-OTA-263P), scheinen diese „unparteiischen“ Regeln und Vorschriften tatsächlich darauf angelegt zu sein, einen Steuerpflichtigen als in Kalifornien ansässig und damit mit seinem gesamten Einkommen unabhängig von der Quelle steuerpflichtig anzusehen.
Beispielsweise besagt R&TC § 17016, dass eine Person, die „insgesamt mehr als neun Monate des Steuerjahres“ in Kalifornien verbringt, als ansässig vermutet wird. Diese Vermutung kann widerlegt werden. Siehe Appeal of Woolley, 1951-SBE-005 (1951)).
Angesichts des Wortlauts von Section 17016 könnte man annehmen, dass ein Aufenthalt von weniger als neun Monaten in Kalifornien bedeutet, dass der Aufenthalt des Steuerpflichtigen „zu einem vorübergehenden oder flüchtigen Zweck“ erfolgt, und dass ein Aufenthalt von weniger als neun Monaten den Steuerpflichtigen daher nicht zu einem in Kalifornien Ansässigen macht. Diese Annahme ist jedoch unzutreffend. Tatsächlich kann ein Steuerpflichtiger, wie in CCR § 17016 festgestellt, in einem Steuerjahr keine Zeit in Kalifornien verbringen und dennoch als ansässig angesehen werden.
Dennoch könnte man angesichts von Section 17016 weiter annehmen, dass bei Anwendung des Identifiable Purpose Test der nicht definierte Ausdruck „langer oder unbestimmter“ Zeitraum einen Aufenthalt in Kalifornien von mehr als neun Monaten bedeutet. Auch diese Annahme ist jedoch unzutreffend. CCR § 17014(b) bestimmt:
Eine Person, deren Anwesenheit in Kalifornien im Steuerjahr insgesamt sechs Monate nicht überschreitet und die ihr Domizil außerhalb des Bundesstaates hat und an dem Ort ihres Domizils einen ständigen Wohnsitz unterhält, wird als zu vorübergehenden oder flüchtigen Zwecken in diesem Bundesstaat befindlich angesehen, sofern sie in diesem Bundesstaat keine anderen Tätigkeiten oder Handlungen vornimmt als die eines Saisonbesuchers, Touristen oder Gastes.
Eine Person kann auch dann ein Saisonbesucher, Tourist oder Gast sein, wenn sie in Kalifornien eine Wohnstätte besitzt oder unterhält oder hier zur Begleichung persönlicher Ausgaben ein Bankkonto hat oder örtlichen gesellschaftlichen Clubs beitritt. (Siehe auch Klemp v. Franchise Tax Bd. (1975) 45 Cal.App.3d 870.)
Trotz der in R&TC § 17016 festgelegten Neun-Monats-Frist setzt die Vorschrift die zeitliche Grenze also bei sechs Monaten an, und selbst dann ist sie ausdrücklich auf Personen beschränkt, die in Kalifornien keine geschäftlichen Tätigkeiten ausüben, sondern sich nur als „Saisonbesucher, Tourist oder Gast“ im Bundesstaat aufhalten.
Nun wurde argumentiert, der einzige wirkliche Test sei der Closest Connection Test, weil CCR § 17014(b) ausdrücklich bestimmt, dass „[d]ie zugrunde liegende Theorie … darin besteht, dass der Bundesstaat, zu dem eine Person im Steuerjahr die engste Verbindung hat, der Staat ihres Wohnsitzes ist“. Ist der Identifiable Purpose Test vor diesem Hintergrund überhaupt gültig?
Ich muss sagen, dass er es ist. Das in CCR § 17014(b) enthaltene Beispiel zur jährlichen Urlauberin in Kalifornien wurde in der Entscheidung Klemp zitiert, und dieses Beispiel besagt, dass die einzigen Verbindungen der Steuerpflichtigen zu Kalifornien darin bestehen, dass sie hier weniger als sechs Monate Urlaub machte und dabei entweder eine Wohnstätte in Kalifornien mietete oder kaufte und ein Bankkonto eröffnete. Nach seinen Bedingungen ging sie „in diesem Bundesstaat keiner anderen Tätigkeit und keinem anderen Verhalten nach als dem einer Saisonbesucherin, Touristin oder Besucherin“.
Nach diesem Szenario muss die auswärtige Besucherin eine Wohnstätte außerhalb des Bundesstaates haben, und da ihre Kontakte zu Kalifornien begrenzt sind, muss sie in jenem anderen Bundesstaat wählen, ihre Fahrzeuge in jenem anderen Bundesstaat zulassen, ihrer Arbeit in jenem anderen Bundesstaat nachgehen und medizinische Versorgung und andere berufliche Dienstleistungen in jenem anderen Bundesstaat in Anspruch nehmen. Einfach gesagt: Nach dem Closest Connection Test wäre sie im anderen Bundesstaat ansässig.
Bleibt sie jedoch länger als sechs Monate in Kalifornien, so deutet das Beispiel darauf hin, dass sie als in Kalifornien ansässig angesehen wird, obwohl sie engere Verbindungen zum anderen Bundesstaat hat. Während also der Test der engeren Verbindung in den Entscheidungen des OTA häufiger erörtert wird, scheint der Identifiable Purpose Test bei der Bestimmung des Wohnsitzes durchaus eine Rolle zu spielen.
Angesichts der erwähnten „Gleichwertigkeit“ bei der Anwendung des „vorübergehenden oder flüchtigen Zwecks“, unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige sein Domizil in Kalifornien oder anderswo hat: Kann vermutet werden, dass ein Steuerpflichtiger mit Domizil in Kalifornien nicht mehr als im Bundesstaat ansässig angesehen wird, wenn er in einem anderen Bundesstaat länger als die in CCR § 17014(b) genannten sechs Monate Urlaub macht, oder wenn er aus welchem Grund auch immer länger als die in R&TC § 17016 genannten neun Monate in einem anderen Bundesstaat lebt?
Die Antwort lautet: Nein.
Ein Aufenthalt von mehr als neun Monaten in Kalifornien begründet nach R&TC § 17016 eine widerlegbare Vermutung der Ansässigkeit. Er schafft keine spiegelbildliche Regel für den Wegzug. Es gibt keine allgemeine Anforderung, zwei Jahre anderswo zu leben, bevor man nicht ansässig wird; Zweck und Dauer der Abwesenheit sowie die gesamten Tatsachen müssen gewürdigt werden.
Obwohl also der Wortlaut des Gesetzes und der Vorschrift, die dieses maßgebliche Gesetz definiert, stark eine unparteiische Gleichwertigkeit zwischen der Behandlung von Personen mit Domizil außerhalb des Bundesstaates, die für begrenzte Zeit nach Kalifornien ziehen, und der Behandlung von Personen mit Domizil in Kalifornien, die für begrenzte Zeit in einen anderen Bundesstaat ziehen, nahelegt, ist dies weit von der Realität entfernt. Tatsache ist, dass die Art und Weise, in der der Wortlaut ausgelegt wird, und der sehr offene Charakter dieses Wortlauts, der eher andeutend als verbindlich ist, es der FTB recht leicht macht, zu argumentieren, die Tatsachen bewiesen, dass eine Person mit Domizil außerhalb des Bundesstaates, die in Kalifornien lebt, in Kalifornien ansässig ist, und umgekehrt zu argumentieren, dieselben allgemeinen Tatsachen bewiesen, dass eine Person mit Domizil in Kalifornien, die außerhalb Kaliforniens lebt, in Kalifornien ansässig bleibt.
Diese Schlussfolgerung wird auch durch die Anwendung der beiden Tests gewissermaßen bestätigt. Der Identifiable Purpose Test zielt eindeutig in erster Linie auf Personen ab, die nach Kalifornien kommen, da er ausdrücklich auf die Feststellung des Wohnsitzes Bezug nimmt, wenn und sobald eine Person aus einem anderen Grund als für eine „kurze Zeit“ oder aus einem anderen Grund als einem „bestimmten“ Anlass in Kalifornien bleibt und diese Person dadurch vom Aufenthalt in Kalifornien profitiert.
Obwohl der Wortlaut der Vorschrift in CCR § 17014(b) besagt, dass der Identifiable Purpose Test gleichermaßen auf Kalifornier anwendbar ist, die sich entschieden haben, außerhalb des Bundesstaates zu leben, scheint dies nicht besonders zuzutreffen. Tatsächlich scheint der Closest Connection Test der Test zu sein, der am häufigsten bei der Analyse der Frage herangezogen wird, ob ein Steuerpflichtiger mit Domizil in Kalifornien ansässig bleibt, während er in einem anderen Bundesstaat lebt (siehe zum Beispiel Appeal of Mazer 2020–OTA–263P (2020)). Eine Durchsicht der Bragg-Faktoren sollte Sie davon überzeugen, dass der Closest Connection Test dafür spricht, den Wohnsitz im Domizilstaat anzunehmen, da die verschiedenen Bragg-Faktoren dafür sprechen, den Wohnsitz dort anzunehmen, wo der Steuerpflichtige sein Leben im Allgemeinen „eingerichtet“ hat.
Fairerweise sei, bevor ich diese Streitschrift gegen die „Unparteilichkeit“ der kalifornischen Wohnsitzsteuergesetze beschließe, angemerkt, dass die Lage für eine Person mit Domizil in Kalifornien nicht so düster ist, wie das Obige nahelegt. In R&TC § 17014(d) ist eine „Safe-Harbor“-Bestimmung (sicherer Hafen) enthalten, die besagt, dass „jede Person, die ihr Domizil in [Kalifornien] hat und die auf Grundlage eines beschäftigungsbezogenen Vertrags für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 546 aufeinanderfolgenden Tagen vom Bundesstaat abwesend ist, als nicht nur zu einem vorübergehenden oder flüchtigen Zweck außerhalb dieses Bundesstaates befindlich angesehen wird“.
Damit diese „Safe-Harbor“-Bestimmung Anwendung findet, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Der Steuerpflichtige darf während seiner Abwesenheit in keinem Steuerjahr für mehr als 45 Tage nach Kalifornien zurückkehren; 2. Der Steuerpflichtige darf während seiner Abwesenheit in keinem Steuerjahr mehr als $200,000 aus Aktien, Anleihen, Schuldscheinen oder anderem immateriellem beweglichem Vermögen erzielen; und 3. Der Hauptzweck der Abwesenheit des Steuerpflichtigen aus Kalifornien darf nicht darin bestehen, dass er die Zahlung von Einkommensteuer an Kalifornien vermeiden will. (Begleitet der Ehegatte des Steuerpflichtigen diesen, während er außerhalb Kaliforniens lebt, so gilt auch dieser als nicht ansässig, wenn er ebenfalls die vorgenannten drei Voraussetzungen erfüllt.)
Der beschäftigungsbezogene Safe Harbor ist eine eigenständige gesetzliche Regelung mit eigenem Erfordernis von 546 Tagen und eigenen Ausnahmen. Er verkürzt keine allgemeine Zwei-Jahres-Regel für den Wegzug, denn eine solche allgemeine Regel gibt es nicht.
Es versteht sich jedoch von selbst, dass dieser „Safe-Harbor“-Zeitraum von achtzehn Monaten, der für einen Steuerpflichtigen mit Domizil in Kalifornien gilt, doppelt so lang ist wie der Neun-Monats-Zeitraum nach Section 17016, der bei einem Steuerpflichtigen mit Domizil außerhalb des Bundesstaates, der in Kalifornien lebt, zur Vermutung der Ansässigkeit in Kalifornien führt.
Zusammenfassend sind alle kalifornischen Steuergesetze und sonstigen Vorschriften, die sich auf die Frage des Wohnsitzes beziehen, trotz ihres konkreten Wortlauts häufig bedingt und sollten daher eher als Orientierungshilfe denn als Anweisung dafür gesehen werden, wie der Wohnsitz bestimmt werden muss.
VERWALTUNGSRECHTLICHER EINSPRUCH
Bis vor Kurzem wurden verwaltungsrechtliche Rechtsbehelfe in Einkommensteuer- und Unternehmenssteuersachen von der California State Board of Equalization (BOE) entschieden.
Das Office of Tax Appeals (OTA) wurde durch den Taxpayer Transparency and Fairness Act von 2017 geschaffen, um diese Aufgabe von der BOE zu übernehmen. Das OTA veröffentlicht für jeden Fall, in dem es eine Entscheidung trifft, eine schriftliche Stellungnahme; nur wenige davon werden vom OTA jedoch als Präzedenzfälle (precedential) bezeichnet.
PRÜFUNGSVERFAHREN
Die meisten Wohnsitzfälle entstehen aus der Prüfung des Formulars 540NR durch die FTB, das den Steuererklärungen der Steuerpflichtigen beigefügt ist. Auch Erstattungsanträge lenken häufig die Aufmerksamkeit der FTB auf sich.
Unabhängig vom Grund für das Interesse der FTB beginnt diese, sobald ihre Neugier geweckt ist, mit dem „Scoping der Erklärung“. Dieser Vorgang beginnt mit einer genauen Prüfung der Steuererklärung, um unter anderem Folgendes festzustellen: die Antworten auf die Fragen zum Wohnsitz in Schedule CA (Form 540NR); die in der Erklärung angegebene Adresse des Steuerpflichtigen; die auf den dem Steuerpflichtigen ausgestellten W-2 und 1099 angegebene Adresse; andere in der Steuererklärung offengelegte Adressen; den Standort von Vermögenswerten, die verkauft oder getauscht wurden; den Standort von Miet- oder anderen Anlageimmobilien; den Standort von Banken und Finanzinstituten; den Beruf des Steuerpflichtigen; Angaben zu Umzugskosten; Einkünfte, Ausgaben und Abzüge, die auf eine Verbindung innerhalb Kaliforniens hindeuten können; Einkünfte, Ausgaben und Abzüge, die auf eine Verbindung außerhalb Kaliforniens hindeuten können; Aktivität und Adresse in Schedule C; Anlageaktivitäten; den Standort einer eng gehaltenen Gesellschaft (Closely Held Corporation).
Das Scoping-Verfahren umfasst in der Regel Skip Tracing (Personenermittlung) und die Prüfung früherer vom Steuerpflichtigen eingereichter Steuererklärungen. Das Skip Tracing sucht im Allgemeinen nach Hinweisen auf Vermögen des Steuerpflichtigen und dessen Standort und umfasst die Prüfung von DMV-Unterlagen, eine allgemeine Internetsuche, eine Lexis/Nexis-Suche und eine Zillow-Immobiliensuche.
Wird eine vollständige Prüfung für erforderlich gehalten, ermittelt die FTB Informationen zum Steuerpflichtigen in Bezug auf:
Private Wohnsitze
Kaufpreis; Kaufdatum; Einheitswert bzw. veranlagter Wert; Versicherungsschutz als Eigentümer oder Mieter; Einrichtung der Wohnung; Informationen zur Grundsteuerbefreiung für Eigenheimbesitzer; Zeiträume der Nutzung;
Private Fortbewegungsmittel
Marke/Modell des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeuge; Besitzzeiträume; Zulassungsstaaten; Fahrzeugkosten und Ort, an dem Leistungen am Fahrzeug erbracht wurden;
Haustiere
Art des Tieres; Ort der Unterbringung des Tieres; Ausgaben für das Tier und Ort, an dem diese Ausgaben angefallen sind;
Geschäftsbetrieb
Adresse; Art des Geschäftsbetriebs; Art der Beteiligung des Steuerpflichtigen an der Führung des Geschäfts;
Beschäftigung
Adresse; Art des Geschäftsbetriebs; Art der Aufgaben des Steuerpflichtigen; erhaltene Vergütung; Ort, an dem der Steuerpflichtige seine Beschäftigungsaufgaben erfüllt hat;
Wählerregistrierung
Datum der Wählerregistrierung; Wahlhistorie; aktueller Wählerstatus;
Führerschein
Zulassungszeitraum; Wohnadresse auf dem Führerschein; Status des Führerscheins;
Bankkonten
Kontonummer; Kontoart; Standort der Filiale; Datum der Kontoeröffnung bzw. -schließung; Zeichnungsberechtigte; Ort der Transaktionsaktivität;
Kreditkarten
Name auf der Karte; Kontonummer; Datum der Eröffnung bzw. Schließung;
Zeichnungsberechtigte; Ort der Transaktionsaktivität;
Familie
Name/Beziehung zum Steuerpflichtigen; Alter, falls minderjährige Kinder; Aufenthaltsort der Familienmitglieder in den geprüften Steuerjahren;
Mitgliedschaften
Name/Adresse des Clubs; Art des Clubs; Zeiträume der Mitgliedschaft;
Organisationen
Name/Adresse der Organisation; Art der Organisation; Zeiträume der Mitgliedschaft; Art der Beteiligung des Steuerpflichtigen;
Berufsträger und Dienstleister
vom Steuerpflichtigen in Anspruch genommene berufliche Dienstleistungen; Adresse jedes Dienstleisters; Zahlungsdaten an den Dienstleister bzw. die Dienstleister;
Physische Anwesenheit
Datum, an dem der Steuerpflichtige die Änderung des Wohnsitzes gemeldet hat;
Kalender, der die Tage zeigt, an denen sich der Steuerpflichtige im Steuerjahr physisch in einem Bundesstaat bzw. Land aufgehalten hat; eine Auswertung des Kalenders zur Stützung etwaiger Analysen dazu;
Recht
Kalifornische Steuergesetze; Vorschriften; Rechtsprechung zur Stützung der
Analyse;
Nach Zusammenstellung dieser den Steuerpflichtigen betreffenden Informationen ist der FTB-Sachbearbeiter verpflichtet, jeden der vorgenannten Sachverhaltsabschnitte gesondert zu analysieren und objektiv zu bewerten, wie sich jeder Sachverhaltsabschnitt auf den Wohnsitzstatus des Steuerpflichtigen auswirkt. Nach Auffassung der FTB ist keiner dieser Faktoren für sich genommen entscheidend.
Dessen ungeachtet erscheinen einige dieser Faktoren aussagekräftiger als andere. Hat ein Steuerpflichtiger beispielsweise die Grundsteuerbefreiung für Eigenheimbesitzer beansprucht, so deutet dies stark darauf hin, dass er glaubt, an diesem Grundstück seinen Wohnsitz zu haben. Ferner legt es nahe, dass derjenige Bundesstaat, in dem er deutlich mehr Zeit verbringt als in einem anderen, der Ort ist, an dem sich der Steuerpflichtige am meisten zu Hause fühlt und an dem er daher wahrscheinlich ansässig ist.
Aufgabe des kalifornischen Domizils des Steuerpflichtigen
CCR § 17016(c) definiert „Domizil“ als „den Ort, an dem eine Person freiwillig den Wohnsitz für sich und ihre Familie begründet hat, nicht zu einem bloß besonderen oder begrenzten Zweck, sondern mit der gegenwärtigen Absicht, ein dauerhaftes Zuhause zu schaffen, bis ein unerwartetes Ereignis sie dazu bewegt, ein anderes dauerhaftes Zuhause zu wählen“. Ein Steuerpflichtiger kann zu jedem Zeitpunkt nur ein Domizil haben. Hat eine Person an einem Ort ein Domizil erworben, behält sie dieses Domizil, bis sie anderswo ein anderes erwirbt.
Ein einmal erworbenes Domizil gilt als fortbestehend, bis nachgewiesen wird, dass es geändert wurde. (Appeal of Bailey 76-SBE-016 (1976)). Die Beweislast für einen Wechsel des Domizils trägt die Partei, die einen solchen Wechsel geltend macht. (Appeal of Bragg 2003-SBE-002 (2003)). Bestehen nach Darlegung der Tatsachen und Umstände Zweifel in der Domizilfrage, so ist festzustellen, dass sich das Domizil nicht geändert hat (Appeal of Bragg).
Zur Begründung eines neuen Domizils sind zwei Dinge erforderlich:
(1) die Begründung eines physischen oder tatsächlichen Wohnsitzes an einem bestimmten Ort,
und
(2) die Absicht, diesen zum dauerhaften Aufenthaltsort zu machen; diese Absicht ist aus dem Handeln der Person zu entnehmen.
Die Verbindung von Handlung und Absicht ist wesentlich; und bis eine solche Verbindung eintritt, behält eine Person ihr früheres Domizil. Die Absicht des Steuerpflichtigen wird nicht lediglich aus seinen unbelegten Aussagen bestimmt; auch die Handlungen des Steuerpflichtigen und Erklärungen Dritter werden berücksichtigt. Dementsprechend verliert ein Steuerpflichtiger ein früheres Domizil nicht, wenn er für begrenzte Zeit an einen anderen Ort geht und dort verweilt, ohne die Absicht, dort dauerhaft zu wohnen, auch wenn die Abwesenheit mehrere Jahre andauern kann. (Chapman v. Superior Court (1958) 162 Cal.App.2d 421, 426; siehe auch Noble v. Franchise Tax Bd., (2004) 118 Cal.App.4th 560).
Während der Umzug in eine neue Wohnstätte in einem anderen Bundesstaat mit der Absicht, diesen neuen Wohnsitz dauerhaft zu machen, die beiden Elemente sind, die nach der Rechtsprechung im Allgemeinen für einen Wechsel des Domizilstaates genannt werden, ist die Auslegung dieser Rechtsgrundlage durch die FTB strenger; ihre Publication 1031 nennt drei Elemente, die für einen Wechsel des Domizils erforderlich sind. Diese Elemente sind:
∙ Aufgabe Ihres früheren Domizils.
∙ Physischer Umzug an den neuen Ort und Wohnen dort.
∙ Absicht, am neuen Ort dauerhaft oder auf unbestimmte Zeit zu bleiben, wie sich aus Ihrem Handeln ergibt.
Dementsprechend hat die FTB deutlich gemacht, dass ihre Auslegung der Rechtsprechung dahin geht, dass der Nachweis der Absicht des Steuerpflichtigen, am neuen Ort zu bleiben, faktisch den Nachweis bedeutet, dass der Steuerpflichtige sein früheres Domizil aufgegeben hat.
Dokumentation eines Domizilwechsels
Würdigen Sie die gesamte Aktenlage, anstatt einzelne Verbindungen als automatische Regeln zu behandeln. Die folgenden Kategorien ordnen die Nachweise; sie sind keine Anweisungen, ein Haus oder ein Unternehmen zu verkaufen, berufliche oder familiäre Beziehungen zu beenden oder Anlageentscheidungen allein aus steuerlichen Gründen zu treffen.
- Wohnen: Nutzung, Mietverträge, Eigentum und tatsächliche Nutzung von Wohnungen bzw. Häusern an beiden Orten.
- Beschäftigung und Geschäftsbetrieb: Beschäftigungsbedingungen, Arbeitsorte, Reisen, geschäftliche Verantwortlichkeiten und Eigentum.
- Familie und Alltag: Aufenthaltsorte der Haushaltsmitglieder, Schulen, Betreuungsverpflichtungen, Haustiere, Mitgliedschaften und gewöhnliche Aktivitäten.
- Registrierungen und Kommunikation: Lizenzen, Fahrzeuge, Wahlen, Postadressen und zeitnahe Unterlagen zum Umzug.
- Finanzielle und berufliche Verbindungen: Bankverbindungen, Berater, medizinische Versorgung und Anlageimmobilien, gewürdigt zusammen mit den übrigen Tatsachen.
- Physische Anwesenheit und Absicht: Reisekalender, Zweck der Aufenthalte, ein neues dauerhaftes Zuhause und Handlungen, die mit dem erklärten Umzug im Einklang stehen.
Kein einzelner Gesichtspunkt bestimmt notwendigerweise den Wohnsitz. Bewahren Sie Unterlagen auf, die den behaupteten Wechsel stützen und ihm widersprechen. Eine Person kann Verbindungen zu Kalifornien behalten und dennoch eine gesonderte, sachverhaltsbezogene Analyse von Wohnsitz und Einkünftequelle erfordern. Ziehen Sie die aktuelle FTB Publication 1031 heran.
STEUERANRECHNUNG FÜR ANDERE BUNDESSTAATEN
Eine mögliche Anrechnung der Steuer eines anderen Bundesstaates hängt vom Wohnsitz, den von beiden Rechtsordnungen besteuerten Einkünften und den Regeln des jeweiligen Jahres ab. Sie steht nicht automatisch zu, wenn zwei Bundesstaaten dieselbe Zahlung besteuern.
Verwenden Sie Schedule S und die zugehörigen Anleitungen für das Erklärungsjahr, einschließlich der Regeln zu Wohnsitz und umgekehrter Anrechnung (Reverse Credit), der Begrenzungen und der erforderlichen Anlagen. Bewahren Sie beide Steuererklärungen, die Berechnung der Einkünftequelle und die Zahlungsbelege auf. Prüfen Sie die Anleitungen der FTB zu Schedule S; eine historische Liste von Bundesstaaten sollte diese Anleitungen nicht ersetzen.
SCHLUSSFOLGERUNG
Wenn ich Ihnen nur einen Gedanken mit auf den Weg geben darf, dann den, dass die kalifornischen Steuergesetze fair sind – bis zu einem gewissen Punkt.
Kommt eine Person mit Domizil außerhalb Kaliforniens in den Bundesstaat, prüft die FTB, ob sie aus ihrem Aufenthalt in Kalifornien einen Nutzen zieht, was sie im Allgemeinen immer dann annimmt, wenn die Person ohne bestimmten Zweck oder für einen längeren Aufenthalt nach Kalifornien kommt; ist dies der Fall, wird sie feststellen, dass die Person im Bundesstaat ansässig ist.
Zieht eine Person mit Domizil in Kalifornien weg, so hängt der Wohnsitz von Zweck und Dauer der Abwesenheit sowie von den Verbindungen der Person zu Kalifornien und zum neuen Ort ab. Es gibt keine allgemeine Regel, dass jeder Wegzug länger als zwei Jahre dauern muss. Wenden Sie die einschlägigen gesetzlichen Regeln, einschließlich eines etwaigen anwendbaren beschäftigungsbezogenen Safe Harbor, auf die tatsächlichen Umstände an.
Der Wechsel des Domizils erfordert im Allgemeinen die Begründung eines neuen dauerhaften Zuhauses mit der Absicht, dort zu bleiben, sowie die Aufgabe des früheren Domizils. Das Beibehalten einiger Verbindungen zu Kalifornien entscheidet nicht automatisch über Domizil oder Wohnsitz. Würdigen Sie die gesamten Tatsachen nach den aktuellen Leitlinien der FTB zum Wohnsitz und unterscheiden Sie zwischen Wohnsitz und Einkünften aus kalifornischen Quellen.
Diese Abhandlung hat viel Boden abgedeckt und ist trotz meiner besten Bemühungen vermutlich etwas abgeschweift. Dennoch hoffe ich, dass sie schlüssig und im Übrigen hilfreich war.
Umzug mit RSUs oder Aktienoptionen: Aufbau der Unterlagen zur kalifornischen Einkünftezuordnung
Wohnsitz und Zuordnung der Vergütung erfordern gesonderte Nachweise. Der Wechsel in den Status als Nichtansässiger beseitigt nicht notwendigerweise die kalifornische Steuer auf Vergütungen, die auf im Bundesstaat erbrachte Dienste entfallen. Ein Vesting, eine Ausübung oder ein Verkauf nach einem Umzug sollte daher anhand der Beschäftigungs- und Award-Historie geprüft werden.
| Unterlage | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Award-Vereinbarung und Änderungen | Bestimmen Sie die Art des Awards, die Bedingungen und die maßgeblichen Daten |
| Unterlagen zu Gewährung, Vesting, Ausübung und Verkauf | Trennen Sie Vergütungsereignisse von späteren Aktientransaktionen |
| Kalender der Arbeitsorte | Dokumentieren Sie die innerhalb und außerhalb Kaliforniens erbrachten Dienste |
| Gehaltsabrechnungen und Broker-Abrechnungen | Gleichen Sie Löhne, Steuerabzug, Erlöse und Anschaffungskosten (Basis) ab |
| Umzugs- und Beschäftigungsunterlagen | Erläutern Sie Wohnsitzwechsel, Versetzungen und Beendigungsdaten |
Erstellen Sie ein Arbeitsblatt je Gewährung oder Vesting-Tranche. Erfassen Sie die Einordnung des Awards, den maßgeblichen Leistungszeitraum, die Arbeitstage in Kalifornien, die gesamten Arbeitstage und die Unterlagen, die die Berechnung stützen. Gehen Sie nicht davon aus, dass jede RSU, jeder Restricted-Stock-Award, jede Incentive-Option und jede nicht gesetzlich begünstigte Option dasselbe Realisationsereignis oder denselben Zuordnungszeitraum verwendet.
FTB Publication 1004 behandelt verschiedene Kategorien aktienbasierter Vergütung und Änderungen des Wohnsitzes. Wenden Sie die für den Award passende Regel an, anstatt ein Verhältnis aus einem nicht vergleichbaren Beispiel zu übernehmen. Sind die Bedingungen des Awards unklar, klären Sie dessen Einordnung, bevor Sie die Zuordnungsberechnung abschließen.
Gleichen Sie das Arbeitsblatt mit der Lohnmeldung des Arbeitgebers und dem kalifornischen Steuerabzug ab. Führen Sie für einen späteren Aktienverkauf eine gesonderte Aufzeichnung, damit Vergütung und Kapitalertrag nicht verwechselt werden. Ein Einbehaltungsbetrag ist ein Nachweis dafür, was einbehalten wurde, nicht eine vollständige Bestimmung der richtigen Steuerschuld des Bundesstaates.
Weisen Sie ausdrücklich auf fehlende Kalender oder widersprüchliche Gehaltsabrechnungszuordnungen hin. Bewahren Sie die für die Erklärung verwendeten Belege und Erläuterungen auf, insbesondere wenn eine spätere Anfrage der FTB mehrere Awards oder Jahre betrifft. Ein Rechtsanwalt kann dann anhand der tatsächlichen Unterlagen einen Streit über den Wohnsitz von einem Streit über die Zuordnung der Vergütung unterscheiden.
Siehe FTB Publication 1004 zur aktienbasierten Vergütung und Publication 1031 zum Wohnsitz. Für eine Prüfung siehe unseren FTB-Prüfungsleitfaden (Englisch). Leitlinien geprüft am 1. Oktober 2026.
Weiterführende Informationen: Anwalt für California-Staatssteuer.
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